Weg mit dem Berufsverbot
Pressemitteilung

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den seit dreieinhalb Jahren wegen seiner Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) mit Berufsverbot belegten Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy für den 13. Juli ein weiteres Mal zu einer „ergebnisoffenen“ Anhörung geladen, in der es erneut um „offene Fragen zur Treuepflicht“ gehen soll.

Am 14. März 2007 erklärte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim das vom Kultusministerium Baden-Württemberg verhängte Berufsverbot gegen den Antifaschisten Michael Csaszkóczy für unzulässig. Zwar konnten die Richter die Behörde nicht direkt zu einer Einstellung verpflichten, doch sie bezeichneten die Liste der politischen Aktivitäten, die der Verfassungsschutz in über zehnjähriger Überwachungsarbeit zusammengetragen hatte, als „nicht geeignet, die Annahme mangelnder Verfassungstreue zu rechtfertigen“. Damit wurde dem Versuch, die Praxis der Berufsverbote als politisches Repressionsinstrument gegen Linke wieder zu beleben, eine klare juristische Absage durch das höchste Gericht Baden-Württembergs erteilt. Zugleich entzog es der Arbeit des innerdeutschen Geheimdiensts seinen Schein von Legitimität, indem sich die „Erkenntnisse“ über die politische Arbeit des Heidelbergers als unbrauchbar erwiesen.
Durch dieses Urteil verpflichteten die Richter die Behörde zu einer neuen Entscheidung. Anstatt aus dieser heftigen juristischen Rüge ihrer Arbeit den einzig richtigen Schluss einer sofortigen Übernahme in den Schuldienst zu ziehen, will das Kultusministerium nun eine neue Runde starten. So wird Micha nun am 13. Juli erneut zu einem „ergebnisoffenen“ Anhörung nach Karlsruhe geladen, wo erneut jene vom VGH für untauglich erklärten „Beweise“ seiner angeblich fehlenden verfassungstreue begutachtet werden sollen. Erneut soll damit der Realschullehrer – wie schon in den vergangenen dreieinhalb Jahren – anhand derselben aus dem Kontext gerissenen Zitate und Ereignisse – seine politischen Aktivitäten gegenüber seinem potenziellen Arbeitgeber rechtfertigen.
Mit dem erneuten Anhörungstermin hat die Schulbehörde bewiesen, dass sie nicht bereit ist, ihre unübersehbare juristische Niederlage anzuerkennen, sondern durch Zermürbungstaktik die Einstellung Csaszkóczys als einzig richtige Konsequenz des Urteils zu umgehen versucht. Das wird ihr nicht gelingen. Wir werden weiterhin gemeinsam gegen die Wiedereinführung der Berufsverbote vorgehen.

Für die sofortige Aufhebung des Berufsverbots gegen Michael Csaszkóczy!
Für die Rehabilitierung aller Berufsverbotsopfer der 1970er und 1980er Jahre!
Berufsverbote abschaffen!

AIHD, 13.07.2007